Finanzierung
- Grundsätzlich werden verordnete Behandlungspflegen von der Krankenkasse übernommen.
- Pflegeleistungen werden nach MDK-Einstufungen zum größten Teil über die Pflegekassen finanziert.
- Ein vorab mit Ihnen erstellter Kostenvoranschlag, auf den der mit Ihnen vereinbarte Pflegevertrag basiert, ist die Grundlage der Finanzierung.
Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten von Kombinationsleistungen, die unnötige Zuzahlungen vermeiden helfen können.